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Normen

Zur Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen

Die Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen der einzelnen Feuerwehren sind sehr unterschiedlich und sollten dringend vereinheitlicht werden. Brandschutz-Experte Heinrich Herbster erläutert den aktuellen Stand der Arbeit in dieser Richtung.

12. April 2016

Mitte der 90er-Jahre verfolgte ein Arbeitskreis im DIN/FNFW bei der Überarbeitung der DIN 14675:1984‑01 unter anderem das Ziel, möglichst alle Anforderungen der Feuerwehren, die über eine Empfangszentrale für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen verfügen, in diesem Regelwerk unterzubringen und so die damals existierenden Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TABs) durch die neue DIN 14675 zu ersetzen.

Bei den geplanten Festlegungen für die Feuerwehrlaufkarten zeigte sich allerdings sehr schnell, dass die Anforderungen der Feuerwehren so unterschiedlich und widersprüchlich waren, dass in der DIN 14675 nur Minimalanforderungen als gemeinsames Kriterium festgelegt werden konnten. Es zeichnete sich bereits ab, dass es auch zukünftig ergänzend zu der DIN 14675 noch TABs mit den Spezifika einzelner Feuerwehren geben würde. Entgegen der ursprünglichen Hoffnung der Mitarbeiter des Arbeitskreises, dass sich diese ergänzenden Festlegungen durch die Feuerwehren bzw. Betreiber von integrierten Leitstellen auf ein absolut notwendiges Minimum beschränken würden, es gibt inzwischen über 500 individuelle TABs, in denen die Bedingungen und Voraussetzungen für das Aufschalten von Brandmeldeanlagen geregelt sind.

Die meisten Inhalte dieser TABs sind allerdings bereits in anderen Regelwerken, insbesondere Normen wie DIN und VDE, enthalten. Zudem sind viele der aus Normen zitierten Anforderungen überholt oder sogar falsch. Hier wäre weniger Text mit mehr Qualität ohne Textkopien aus bekannten Regelwerken ein Schritt in die richtige Richtung. Der Arbeitsausschuss des DIN‑Normenausschusses Feuerwehrwesen NA 031‑02‑01 AA plant, einen informativen Anhang zur DIN 14675 zu erstellen, welcher die Inhalte der TABs abdeckt. Hierbei wird man sich auch mit einem Arbeitskreis der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) abstimmen, der ebenfalls aktuell eine Muster-TAB erarbeitet.