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Brandmeldeanlagen – Europa braucht eine einheitliche Norm

Eine einheitliche europäische Anwendungsrichtlinie für Brandmeldeanlagen könnte die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hersteller auf den internationalen Exportmärkten entscheidend stärken. Leider sind bisher alle Versuche, eine solche Europäische Norm zu erstellen, an nationalen Besonderheiten gescheitert.

07. Oktober 2016

Als Anwendungsrichtlinienoder auch gleichbedeu­tend Anwendungsnormen werden Handlungs- oder Ausführungsvorschriften bezeichnet, die sich mit der Planung, Projektierung, Montage und Installation sowie der Instandhaltung von Anlagen befassen. Eine solche Richtlinie repräsentiert den aktuellen Stand der Technik, ist aber kein förmliches Gesetz. In der Regel hat sie lediglich Empfehlungscharakter.

Bis heute sind Anwendungsnormen überwiegend nationaler Natur. Wenn man die in den verschiede­nen europäischen Ländern etablierten Anwendungs­normen miteinander vergleicht, stellt man fest, dass sie teilweise erheblich voneinander abweichen. Darin dürfte auch der Grund dafür liegen, dass es bisher im Bereich der Brandmeldetechnik nicht gelungen ist, eine einheitliche europäische Anwen­dungsrichtlinie für Brandmeldeanlagen zu erstellen und als Europäische Norm einzuführen. Zwar wur­den schon mehrere Vorstöße in dieser Richtung unternommen, diese sind aber alle an nationalen Besonderheiten gescheitert.

Dabei braucht Europa oder genauer gesagt die europäische Industrie eine einheitliche europäische Anwendungsnorm für Brandmeldeanlagen, um die Exportmärkte außer­halb Europas für die auf europäischen Produkt- und Systemnormen der Brandmeldetechnik basierenden Produkte und Systeme erschließen zu können. Auf diesen Märkten stehen die europäischen Hersteller im Wettbewerb mit der US-amerikanischen Industrie für Brandmeldetechnik, die neben ihren Produktnor­men mit der NFPA 72 über eine international anerkannte Anwendungsrichtlinie für Brandmelde­anlagen verfügt. Zudem gibt es noch weitere Gründe dafür, eine einheitliche europäische Anwendungs­norm für Brandmeldeanlagen zu etablieren: Wenn sich zukünftig die wesentlichen Merkmale eines Bauprodukts von der dafür zuständigen Anwen­dungsnorm ableiten sollen, so ist dies mit einer einheitlichen europäischen Anwendungsnorm für Brandmeldeanlagen einfacher zu gestalten als über eine Vielzahl von nationalen Anwendungsnormen und den aufwendigen Weg des delegierten Rechts­akts für die Schwellenwerte und Leistungsklassen.

Schritt für Schritt Unterschiede abbauen

Die aktuellen Anwendungsnormen in den Mitglieds­staaten der EU haben sich über Jahrzehnte entwickelt. Dabei haben sie sich an den jeweiligen nationalen Gegebenheiten und der Infrastruktur für die Evakuierung von Gebäuden, Menschenrettung und die Brandbekämpfung orientiert und sich an diese angepasst. Dies darf natürlich bei einer ein­heitlichen europäischen Anwendungsnorm nicht unberücksichtigt bleiben. Deshalb wird es zunächst erforderlich sein, die nationalen Besonderheiten, die sich nicht auf Anhieb harmonisieren lassen, in natio­nale normative oder informative Anhänge aufzuneh­men, die die Norm ergänzen. Gleichwohl muss es aber ein Bestreben sein, bei jeder Überarbeitung der Norm einen Teil der Anhänge zu eliminieren. Dies wird auch ein wichtiger Schritt zur Harmonisie­rung des europäischen Binnenmarkts für Produkte, Systeme und Dienstleistungen sein.